Aufnahme ukrainischer Flüchtlingskinder an den Schulen im Nürnberger Land
Egal in welcher Jahrgangsstufe und an welcher Schulart: Im Zentrum steht immer zunächst der Spracherwerb, damit die Kinder und Jugendlichen künftig gemeinsam mit ihren bayerischen Mitschülerinnen und Mitschülern am Regelunterricht teilnehmen können. Welches schulische Angebot für das jeweilige Kind infrage kommt, richtet sich in einem ersten Schritt
- nach dem Alter der Schülerin bzw. des Schülers sowie
- nach den Deutschkenntnissen.
Informationen für die jeweiligen Altersgruppen
In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden die Kinder in Bayern an den Grundschulen unterrichtet.
Sie nehmen gemeinsam mit ihren bayerischen Mitschülerinnen und Mitschülern am regulären Unterricht der Grundschulen teil. Durch vielfältige Begegnungen mit Gleichaltrigen lernen die Schülerinnen und Schüler in dieser Altersgruppe die deutsche Sprache besonders schnell. Bayern folgt damit der Empfehlung der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz. Zusätzliche Angebote zur Sprachförderung im Rahmen des bewährten Konzepts DeutschPLUS machen es möglich, dass die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht rasch folgen und ihre Kompetenzen ausbauen können.
Die Zuordnung zu einer Schule erfolgt über das sog. Sprengelprinzip. Das bedeutet, dass sich die Zuweisung zu einer Schule in der Regel nach dem Wohnort der Schülerinnen und Schüler richtet. Kinder, die im Schuljahr 2022/2023 bereits eine Regelklasse haben, sollen jedoch nach Möglichkeit an dieser Schule verbleiben können.
Bitte melden Sie Ihr Kind direkt an der Grundschule in Ihrem Wohnort (Sprengelschule) an.
Das ausführliche neue Rahmenkonzept für die Schulen, das umfassende Informationen und Hinweise zur Aufnahme geflüchteter Kinder und Jugendlicher im kommenden Schuljahr 2023/24 enthält, finden Sie hier.